Pflegegeld, Pflegegrade und Leistungen verständlich erklärt Deutschlandweit · kostenlos informiert

Häusliche Pflege – Überblick

Wenn Pflege zu Hause stattfindet, kommen vor allem drei Bausteine zum Tragen: Pflegegeld (Angehörige pflegen), Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) und die Kombinationsleistung (beides gemischt). Ergänzend gibt es den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

  • Pflegegeld (2025): PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €
  • Pflegesachleistungen (2025): PG2 796 €, PG3 1.497 €, PG4 1.859 €, PG5 2.299 €
  • Entlastungsbetrag (2025): bis zu 131 € pro Monat
Kombinationsleistung: Wird das Sachleistungsbudget z. B. zu 70 % genutzt, werden 30 % des Pflegegeldes ausgezahlt.

Kombinationsleistung – so wird gerechnet

Die Pflegekasse ermittelt monatlich den Anteil der genutzten Sachleistungen. Der restliche Prozentsatz wird als Pflegegeld gezahlt.

Beispiel PG 4: Sachleistung 1.859 €; wird sie zu 60 % genutzt, bleiben 40 % → 0,40 × 800 € = 320 € Pflegegeld.

Tipp: Viele Kassen bieten eine feste Quote oder eine flexible monatliche Abrechnung an.

Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

  • PG 2–3: halbjährlich
  • PG 4–5: vierteljährlich
  • PG 1: freiwillig (bis 2× jährlich)

Die Kosten trägt die Pflegekasse. Den Nachweis unbedingt aufbewahren.

Pflege verständlich erklärt

Mehr Überblick, weniger Formularnebel

Auf Pflegegeld-Rechner finden Sie zentrale Informationen zu Pflegegeld, Pflegegraden, Pflegekassen, Zuschüssen und Anträgen an einem Ort. Nicht revolutionär, aber im Internet reicht das schon fast als Wunder.